
Adlon-Familie scheitert vor Gericht
Die Welt
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Familie Adlon enteignet. Damals stand nur noch ein Seitenflügel des legendären Luxushotels, der Rest war abgebrannt. Im Kampf um eine finanzielle Entschädigung zog die Erbengemeinschaft nun erneut vor Gericht.
Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgegriffen wird.
Aus Sicht der Kläger gab es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis „instrumentalisiert“ worden. Die Hotelbetreiber seien aber nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden.