Achtjährige in Türkei ermordet aufgefunden
n-tv
Das Schicksal der achtjährigen Narin Güran erschüttert die Türkei. Drei Wochen nach seinem Verschwinden wird das Mädchen in Diyarbakir ermordet in einem Flussbett gefunden. Mehr als 20 Familienangehörige stehen unter Verdacht, Präsident Erdogan kündigt harte Strafen an.
Nach fast drei Wochen Suche in der gesamten Türkei ist ein achtjähriges Mädchen tot aufgefunden worden. Die Leiche von Narin Güran sei in der südöstlichen Provinz Diyarbakir etwa einen Kilometer von ihrem Heimatdorf entfernt gefunden worden, teilte Provinzgouverneur Murat Zorluoglu mit. Das Mädchen war am 21. August verschwunden, nach ihm wurde landesweit gesucht. Die Leiche wurde den Angaben zufolge in einem Sack in einem Fluss entdeckt. "Den ersten Erkenntnissen zufolge wurde sie nach ihrer Ermordung in einen Sack gesteckt. Der Sack wurde dann in den Fluss gelegt und unter Ästen und Steinen verdeckt, um keinen Verdacht zu erregen", sagte Zorluoglu.
Seit dem Verschwinden von Narin hat die Staatsanwaltschaft von Diyarbakir 21 Menschen festgenommen. Unter ihnen ist der Onkel des Mädchens, gegen ihn wird wegen des Verdachts des Mordes und der Freiheitsberaubung ermittelt. Auch die Eltern des Mädchens und sein Bruder sind laut Fernsehberichten unter den Festgenommenen. Am Arm des Bruders seien verdächtige Bissspuren entdeckt worden, berichten regionale Medien. Laut CNN Türk hätten einige Familienmitglieder, Mutter und Schwester, ihre Whatsapp-Datensätze gelöscht. Die vorläufige Autopsie habe ergeben, dass die Achtjährige eine Läsion am Hals und eine Fraktur am Bein gehabt habe.
Laut der kurdischen Nachrichtenagentur ANF befindet sich der Onkel seit dem 2. September in Untersuchungshaft. In seinem Auto seien DNA-Spuren des Mädchens gefunden worden, dazu habe er widersprüchliche Angaben gemacht. Zudem sei sein Handy zum Zeitpunkt des Verschwindens von Narin ausgeschaltet gewesen, berichtet die Agentur unter Berufung auf den Gouverneur. Ob es Hinweise auf ein Sexualdelikt gibt, sagte Provinzgouverneur Zorluoglu nicht, weil die Ermittlungsakte einer Geheimhaltungsklausel unterliege.
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