Abschiebung von Clan-Chef Miri 2019 war rechtswidrig
Die Welt
Der Clan-Chef Ibrahim Miri hätte im Juli und im November 2019 nicht in den Libanon abgeschoben werden dürfen, urteilt das Bremer Verwaltungsgericht am Montag. Zurück nach Deutschland einreisen darf er trotzdem nicht.
Die beiden Abschiebungen des Clan-Chefs Ibrahim Miri im Juli und im November 2019 aus Deutschland in den Libanon waren rechtswidrig. Das entschied am Montag das Bremer Verwaltungsgericht, das damit einer Klage des in Beirut lebenden Miri folgte. Dennoch dürfe der Kläger nicht nach Deutschland einreisen, weil zugleich ein entsprechendes Einreise- und Aufenthaltsverbot von insgesamt sieben Jahren rechtmäßig sei. Die Kammer halte Miri immer noch für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.More Related News