Abschiebehaft auf dem Prüfstand: meist kein milderes Mittel
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Abschiebehaft ist grundsätzlich ein gravierender Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Ist das verhältnismäßig? NRW hat das hinterfragt.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Verhältnismäßigkeit von Abschiebehaft überprüfen lassen. Ergebnis: In keinem der 672 im ersten Halbjahr 2024 angeordneten Haftbeschlüssen hat das zuständige Gericht nachträglich ein milderes Mittel als Abschiebehaft gesehen. Das geht aus einem Evaluierungsbericht von Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) an den Düsseldorfer Landtag hervor.
78 Prozent der Betroffenen wurden demnach unmittelbar aus der Abschiebehaft beziehungsweise dem Ausreisegewahrsam abgeschoben. In etwa jedem siebten Fall wurde einer der in NRW angeordneten Haftbeschlüsse in einem anderen Bundesland vollstreckt. In 13 Fällen konnten die Betroffenen trotz Haftbeschluss nicht aufgegriffen werden.
Die Aufarbeitung des tödlichen Terroranschlags von Solingen im August hatte ergeben, dass eine Abschiebung des mutmaßlich islamistisch motivierten Täters ein Jahr zuvor gescheitert war. Bund und Land hatten infolgedessen Sicherheitspakete aufgelegt.