Abgeordnete wollen Sterbehilfe neu regeln
n-tv
Im Februar 2020 sieht das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzeslücke bei der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe und kippt das Verbot. Mehrere Bundestagsfraktionen wollen nun einen engeren Regelungsrahmen einführen, bestehend aus Gutachten, Beratungsgesprächen und einer Wartezeit.
Fünf Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD haben gemeinsam einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet. Der Entwurf würde es ermöglichen, anderen unter engen Voraussetzungen straffrei beim Suizid zu helfen. Die Gruppe wolle "den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern", sagte der zu den Initiatoren gehörende SPD-Politiker Lars Castellucci.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmäßig geschieht - also etwa durch Vereine, die regelmäßig beim Sterben helfen und dazu tödliche Medikamente beschaffen. Mangels einer gesetzlichen Neuregelung blieb die Lage für Betroffene jedoch kompliziert.
Der CDU-Politiker Ansgar Heveling betonte, der nun vorgelegte Entwurf solle dafür sorgen, dass "Missbrauch und das Geschäft mit dem Tod" geahndet werden können. Auch die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther wies darauf hin, dass derzeit Sterbehilfevereine aktiv seien, ohne dass deren Arbeit in einen klaren Regelungsrahmen eingebettet wäre. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe wieder strafbar ist und nur unter engen Voraussetzungen straffrei bleibt. So muss der suizidwillige Mensch mindestens zwei psychiatrische Untersuchungen im Abstand von mindestens drei Monaten absolvieren. Dazwischen ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, bei dem neben Ärzten je nach Lebenssituation etwa Sucht- oder Schuldnerberatungen eingebunden werden sollen.