
Ab sofort Bewerbungen für "ThEx"-Award 2022 möglich
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Gründer und junge Startups sowie Nachfolger in Unternehmen können sich ab sofort um den "ThEx"-Award 2022 bewerben. Das Thüringer Wirtschaftsministerium lobt in vier Kategorien insgesamt 71.000 Euro aus, wie das Ministerium am Freitag in Erfurt mitteilte. Der Bewerbungszeitraum endet am 9. September.
In der Kategorie "Gründen" werden laut Ministerium die besten Gründungsideen gesucht. Teilnehmen könne jeder, der nach dem 1. Januar 2021 ein Unternehmen gegründet habe oder sich derzeit in der Gründungsvorbereitung befinde.
An erfolgreiche Startups und Jungunternehmen richtet sich den Angaben zufolge die Kategorie "Durchstarten". Diese sollen nach dem 1. Januar 2017 gegründet worden sein und sich wirtschaftlich gut entwickelt haben. "Auch die Übernahme besonderer Verantwortung im Unternehmenskonzept oder mutige neue Wege in der Unternehmensentwicklung spielen in dieser Kategorie eine Rolle", teilte das Ministerium mit.
In der Kategorie "Nachfolgen" geht es um die erfolgreiche Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Bewerben können sich Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach dem 1. Januar 2012 in Thüringen eine Firma übernommen "und diese Herausforderung erfolgreich bewältigt haben".

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.