9000 Euro Geldstrafe für AfD-Mitgründer Martin Renner
Die Welt
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Renner soll einen Ladenbesitzer und eine Verkäuferin beleidigt haben. Vorangegangen war die Aufforderung zum Tragen einer medizinischen Maske. Nun hat das Amtsgericht Mettmann einen Strafbefehl gegen den Gründungsinitiator der Partei erlassen.
Das Amtsgericht Mettmann hat nach WELT-Informationen einen Strafbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Renner erlassen. Wie das Gericht auf Anfrage bestätigte, beinhaltet der Strafbefehl eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 300 Euro, also insgesamt 9000 Euro. Es geht um den Vorwurf der Beleidigung.
„Herrn Renner wird zur Last gelegt, am 5. Februar 2021 in einem Ladengeschäft in Haan einer Verkäuferin und dem Inhaber des Geschäftes gegenüber den Mittelfinger gezeigt zu haben“, sagte Markus Zweigle, Richter am Amtsgericht Mettmann. Zuvor soll Renner in dem Tabakwarenladen aufgefordert worden sein, eine medizinische Maske zu tragen, da er lediglich eine Stoffmaske getragen habe. Damals galt in Geschäften eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken.