831 Antragsteller machen Impfschäden geltend in NRW
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Bei den Behörden in Nordrhein-Westfalen sind bislang 831 Anträge auf Ausgleich von Impfschäden durch die Corona-Schutzimpfung eingegangen. Die Anträge wurden von Geimpften oder deren Hinterbliebenen eingereicht, weil diese vermuten, dass die Impfung gegen das Coronavirus zu einem Gesundheitsschaden oder - wie in zwei Fällen - zum Tod geführt hat. Das teilte eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte das "Westfalen-Blatt" entsprechend berichtet.
Von den Antragsstellern würden vor allem neurologische Schäden mit der Impfung in Verbindung gebracht. Hirnvenen-Thrombosen etwa, aber auch Schlaganfälle, Herzinfarkte und das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung. Die Sprecherin erklärte, bisher seien in Nordrhein-Westfalen 36 Anträge anerkannt worden. 93 wurden abgelehnt, 675 seien noch in der Bearbeitung und 27 hätten sich auf andere Weise erledigt.
Zweimal hätten Hinterbliebene einen Todesfall mit der Impfung in Verbindung gebracht, in beiden Fällen sei der Impfschaden anerkannt worden. In sieben Fällen hätten Antragssteller, die einen negativen Bescheid bekommen hätten, Klagen bei den Sozialgerichten eingereicht.
Bis Donnerstag hatten nach Angaben des Robert-Koch-Instituts 14 658 578 Bürger aus NRW mindestens eine Impfung bekommen, das sind 82 Prozent der Bevölkerung dieses Bundeslandes, berichtete das "Westfalen-Blatt". Etwa 0,006 Prozent der Geimpften hätten somit einen Antrag auf Impfschadensausgleich gestellt.