
61.300 Einbürgerungen in den vergangenen fünf Jahren
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Mehr als 61.300 Ausländer sind in den vergangenen fünf Jahren in Hessen eingebürgert worden. Bei 55.128 Personen sei das auf Grundlage von Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geschehen, teilte Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in Wiesbaden mit.
Nach Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine Einbürgerung an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Neben einem achtjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehören dazu ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ausreichende Sprachkenntnisse und ein erfolgreicher Einbürgerungstest. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden oder verloren worden sein. Empfänger von Hartz IV und ähnlichen Transferleistungen sind ebenso von der Einbürgerung ausgeschlossen wie verurteilte Straftäter.More Related News