
400 Migranten an Grenze zu Polen gestoppt
n-tv
Wieder verzeichnet die Polizei einen Anstieg illegaler Übertritte an der deutsch-polnischen Grenze. Die Migranten stammen teils aus dem Irak und Syrien. Diesmal sind es fast 400 Menschen, die innerhalb weniger Tage aufgegriffen werden. Auch an Polens Grenze zu Belarus greifen Beamte und Soldaten ein.
Die Bundespolizei meldet einen weiteren Anstieg von unerlaubten Einreisen von Menschen aus Irak, Syrien und anderen Staaten über Belarus nach Deutschland. Allein in Brandenburg seien im deutsch-polnischen Grenzgebiet am Wochenende 392 Ankömmlinge aufgegriffen worden - ein neuer Höchstwert, teilte die Bundespolizeidirektion Berlin mit. Eine Woche vorher waren es 251.
Insgesamt seien im Gebiet der Direktion seit Jahresbeginn bis Sonntagabend 2603 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt worden, davon 810 in der Woche vom 4. bis 10. Oktober. Die Menschen stammten vorrangig aus dem Irak sowie aus Syrien, Iran und Jemen. Sie kommen den Angaben zufolge von Belarus über Litauen und Polen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.