3G und Homeoffice: Diese Regeln gelten am Arbeitsplatz
ProSieben
Mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Das ist das Ziel der neuen 3G-Regeln. Außerdem sollen wieder mehr Mitarbeiter ins Homeoffice. Ein Überblick, was für Unternehmen und Beschäftigte gilt.
Im Kampf gegen die Pandemie gelten bald auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. "Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene" heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.
Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.
Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.
Wirtschaftsverbände sehen viel Aufwand für Firmen. "Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen", sagt Steffen Kampeter vom Arbeitgeberverband BDA. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze Bürokratie.