
3G in Supermärkten: Neue Corona-Regeln - Aldi will Maßnahme „nach und nach umsetzen“
Frankfurter Rundschau
Mitten in der vierten Corona-Welle reagiert die Politik mit neuen Regeln. Davon sind auch Supermärkte betroffen.
München – Seit Mittwoch, 24. November, gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. Damit reagiert die Politik auf stetig steigende Neuinfektionen mit Sars-CoV-2. Das Robert Koch-Institut meldet täglich neue Höchststände, was Fallzahlen und Inzidenzen angeht.
Grundlage der neuen Regelungen ist die Neufassung des sogenannten Infektionsschutzgesetzes. Mit der Veröffentlichung der finalen Gesetzesfassung im Bundesanzeiger sind die neuen Corona-Regelungen in Kraft. Zentrale Neuerung ist dabei die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Davon betroffen sind unter anderem Supermärkte und Discounter. Bislang drehte sich die Debatte um Regeln in den Filialen vor allem um die Perspektive der Kundinnen und Kunden. Beispielsweise beschlossen die Bundesländer Hessen und Niedersachsen, dass Supermärkte auf das 2G-Modell setzen können – und damit nur geimpften und genesenen Personen Zutritt gewähren könnten. Allerdings wurden diese relativ schnell mit dem Hinweis auf die Grundversorgung – auch Ungeimpfter – verworfen.
Im Zuge der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat entwickelt sich die Diskussion in eine neue Richtung. Hintergrund ist die bereits erwähnte 3G-Regel am Arbeitsplatz. Demnach müssen Beschäftigte belegen, dass sie doppelt gegen das Coronavirus geimpft, von der Krankheit Covid-19 genesen oder negativ auf Sars-CoV-2 getestet sind. Wer diesen Nachweis allerdings nicht erbringt, darf der Gesetzneufassung zufolge nicht seine Arbeit verrichten, sprich: nicht im Supermarkt arbeiten. Home-Office kommt aus praktikablen Gründen in Discountern wohl nicht in Frage.