3G für Weihnachtsmärkte geplant: Kritik von Schaustellern
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Für die Weihnachtsmärkte in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich die 3G-Regel ab. In der aktuellen Corona-Landesverordnung, die zunächst bis zum 5. November gilt, ist der Zugang zu Jahrmärkten und Ähnlichem nur für Geimpfte, Genesene und Getestete vorgesehen. Ein Regierungssprecher sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur, Weihnachtsmärkte könnten stattfinden, wenn es die Corona-Lage erlaubt. Die 3G-Regel sei erst einmal bis zum 5. November festgelegt, weil die Corona-Landesverordnung nur für die Dauer von einem Monat erlassen werden könne.
Der Schaustellerverband kritisierte diese Pläne. Viele Menschen seien inzwischen geimpft, weitere genesen, sagte der Verbandsvorsitzende Lothar Welte der Deutschen Presse-Agentur. "Ich bin der Meinung, dass wir den Schritt machen sollten, von 3G wegzukommen und wieder zur Fast-Normalität zurückzukehren." Weihnachtsmärkte fänden schließlich unter freiem Himmel statt. Welte gab auch zu bedenken, dass sich weniger zahlungskräftige Menschen oder Familien mit mehreren Kindern einen Weihnachtsmarktbesuch mit kostenpflichtigen Tests möglicherweise nicht leisten könnten.
Die Stadt Parchim gab bekannt, dass ihr Martinimarkt Anfang November mit der 3G-Regel stattfinden wird. Wer sich einen kostenpflichtigen Test sparen wolle, könne sich am 19. Oktober bei einer Impfaktion mit dem Präparat von Johnson & Johnson im Rathauskeller der Stadt impfen lassen. "Sollte der Landkreis Ludwigslust-Parchim bis zum Martinimarkt in einen hohen Inzidenzbereich fallen, könnte die Anwendung der 2G-Regel (nur geimpft oder genesen) für den Martinimarkt zur Diskussion stehen", hieß es weiter.