3G am Arbeitsplatz: Wann kommt die Regel? Wie viele Tests? Wer bezahlt das?
Frankfurter Rundschau
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht 3G am Arbeitsplatz vor. Nur: Wie oft sind Corona-Tests notwendig – und wer muss sie bezahlen?
Baden-Württemberg - Das neue Infektionsschutzgesetz beinhaltet arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen. Darunter etwa die Wiedereinführung der Home-Office-Pflicht, außerdem gilt von nun an die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer müssen also, sofern nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft oder davon genesen, einen gültigen Corona-Test vorweisen können. Naturgemäß ergeben sich daraus einige organisatorische Fragen, die zu beantworten nicht immer ganz einfach ist.Alles Wichtige zum Thema Nachweispflicht am Arbeitsplatz verrät HEIDELBERG24*.
Am Freitagmorgen (19. November) stimmen die Vertretungen der Länder im Bundesrat der schon am Vortag im Bundestag beschlossenen Novelle des Infektionsschutzgesetzes zu*. Die Gesetzesneuerung war notwendig geworden, weil die bisher geltenden Regelungen zur „epidemischen Lage“ zum 25. November auslaufen. Schon in dieser Woche also tritt das neue Gesetz in Kraft. (mko) *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA