
38.000 Euro Entschädigung für ungerechtfertigte U-Haft
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Im vergangenen Jahr haben in Sachsen-Anhalt zehn Personen eine Entschädigung für eine Untersuchungshaft erhalten, die sich im Nachhinein als nicht gerechtfertigt herausgestellt hat. Für insgesamt 1208 Tage seien den Betroffenen insgesamt 38.050 Euro Haftentschädigung ausgezahlt worden, teilte das Justizministerium in Magdeburg auf Nachfrage mit. Im Jahr 2020 waren Haftentschädigungen in Höhe von 11.550 Euro gezahlt worden. Eine Tendenz ist daraus laut Ministerium aber nicht abzuleiten, denn im vierten Quartal 2020 habe der Bundesgesetzgeber die Summe von 25 Euro pro Tag auf 75 Euro angehoben. Zahlen für das laufende Jahr liegen noch nicht vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.