
281 Kitas bekommen Zusatzpersonal für benachteiligte Kinder
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Zur Förderung benachteiligter Kinder und ihrer Bildungschancen können 281 Kitas in Sachsen zusätzliches Fachpersonal einstellen. Aus dem Programm "Kinder stärken 2.0" werden sie mit rund 17,2 Millionen Euro gefördert, 8,9 Millionen Euro davon kommen aus EU-Mitteln, wie das Kultusministerium in Dresden am Montag mitteilte.
Bereits seit August 2022 profitierten 124 Kindertageseinrichtungen mit hohem Anteil von Mädchen und Jungen mit Lern- und Lebenserschwernissen, ab 1. Juli kämen weitere 157 dazu. Sie erhalten je eine zusätzliche Fachkraft im Umfang von bis zu 30 Wochenstunden.
Bei immer mehr Kindern mit unterschiedlichen Lebenssituationen und Fähigkeiten sei es "eine enorme Herausforderung", allen gerecht zu werden, sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Zusätzliches Personal helfe, Entwicklungsdefizite früh zu erkennen und abzubauen. "Das ist für einen guten Schulstart wichtig."
Die zusätzliche Fachkraft helfe, individuelle Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu überwinden. "Von dieser Förderung profitieren letztlich alle Kinder."

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.