24 Freilassungen nach Teillegalisierung von Cannabis
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Seit 1. April ist der Besitz von Cannabis in bestimmten Mengen legal. Zuvor Verurteilte kamen unter bestimmten Voraussetzungen frei. In Bayern wurden deshalb zehntausende Akten überprüft.
München (dpa/lby) - Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis sind in Bayern bis zum 1. April 24 Menschen aus dem Gefängnis freigekommen. Dafür hätten die Staatsanwaltschaften mehr als 29 000 Akten überprüft, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Behörden mussten nach Verurteilten suchen, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fielen. Auch die Vollstreckung noch nicht bezahlter Geldstrafen wurde eingestellt. Hinzu kommen viele Fälle, in denen Strafen neu festgesetzt werden müssen, weil sich Betroffene auch wegen anderer Delikte strafbar gemacht haben.
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland zu Hause bis zu 50 Gramm Marihuana oder Haschisch aufbewahren und draußen höchstens 25 Gramm bei sich tragen. Weitergabe und Verkauf sind weiterhin verboten. Zudem dürfen Mitglieder spezieller Vereine ab 1. Juli die Droge gemeinschaftlich anbauen. Zu Hause ist der Anbau von drei Pflanzen erlaubt. Verbunden wurde das Cannabis-Gesetz mit einer Amnestieregelung für Altfälle. Bayern setzt allerdings beim Vollzug der neuen gesetzlichen Regelungen auf einen maximal restriktiven Kurs.
Mehr als 2500 Verfahren zur Neufestsetzung der Strafe
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.