
22 Parteien oder Wählergruppen wollen an Wahl teilnehmen
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Für die hessische Landtagswahl am 8. Oktober haben 22 Parteien und Wählergruppen Landeslisten eingereicht. Die Frist zur Einreichung der Landeslisten endete am Montag um 18 Uhr, wie der Landeswahlleiter mitteilte. Auf einer Landesliste stehen alle Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe.
Bislang nicht im Landtag vertretene Parteien und Wählergruppen müssen für die Zulassung 1000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern vorweisen. Dem aktuellen hessischen Landtag gehören CDU, Grüne, SPD, AfD, FDP und Linke an.
Über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheidet der Landeswahlausschuss am 11. August. Er prüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des Gesetztes entsprechen. Bei der Wahl 2018 wurden laut Landeswahlleiter alle 23 Parteien und Wählergruppen zugelassen.

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.