
2020 kein Masern-Fall in Hamburg gemeldet
n-tv
Seit eineinhalb Jahren müssen unter anderem Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Heimen, Schulen gegen Masern geimpft sein. Seitdem sind die gemeldeten Fälle deutlich gesunken. Das hat aber möglicherweise nicht nur mit der Impfpflicht zu tun.
Hamburg (dpa/lno) - Nachdem in den Vorjahren jeweils mehr als ein Dutzend Masernfälle in Hamburg bekannt geworden waren, ist 2020 kein einziger Fall gemeldet worden. Das ist der Hamburger Sozialbehörde zufolge durchaus mit einem Pandemieeffekt zu begründen. Zudem gibt es seit vergangenem Jahr die Masern-Impfpflicht für bestimmte Gruppen. Hamburg gilt den Angaben zufolge ebenso wie ganz Deutschland nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation damit fast als Masern-frei. Für 2021 erwartete die Behörde für Hamburg erneut einen sehr niedrigen Wert. Zwei Fälle gab es in diesem Jahr bislang. Von den Maserninfektion in den vergangenen drei Jahren sei keine auf eine Ansteckung in der Kita zurückzuführen gewesen - wohl als Effekt der durchgängigen Impfung.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.