19 Verfahren bei Mindestlohnkontrollen in Sachsen-Anhalt
n-tv
Bei Mindestlohnprüfungen in Sachsen-Anhalt stießen die Zöllner auf mögliche Verstöße. Insgesamt wird in 19 Fällen ermittelt. Die Prüfungen waren Teil einer größeren Aktion.
Magdeburg (dpa/sa) - Bei landesweiten Prüfungen des Hauptzollamts Magdeburg zur Einhaltung des Mindestlohns sind in 19 Fällen weitere Ermittlungen eingeleitet worden. Schwerpunktmäßig wurde in Halle (Saale), Schönebeck (Elbe), Dessau-Roßlau und Sangerhausen kontrolliert, wie das Hauptzollamt mitteilte. Besonders betroffen waren Geschäfte im Hotel- und Gastronomiebereich, im Baugewerbe und in Friseur- und Kosmetiksalons.
Die Kontrollen fanden im Rahmen der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktion in der EU statt, mit dem Fokus auf grenzüberschreitender Schwarzarbeit. 21 Mitgliedsstaaten nahmen daran teil, der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland. In Sachsen-Anhalt befragten 92 Beamte und Beamtinnen am 17. Oktober 274 Arbeitnehmende. Bundesweit waren bei den Prüfungen mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.
Seit dem 1. Januar beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen.