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1200 Menschen beantragen Schadenersatz
n-tv
Impfreaktionen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit sind nach wenigen Tagen ausgestanden. Bei Impfschäden dagegen leiden die Betroffenen auch Monate nach der Spritze unter Symptomen. Bei der Corona-Impfung haftet in solchen Fällen der Staat. Bislang sind aber erst sehr wenige Anträge bearbeitet.
Seit Beginn der Corona-Impfkampagne sind bundesweit mindestens 1200 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden gestellt worden. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtet nach einer Abfrage von Zahlen aus allen 16 Bundesländern, dass dort bislang 1219 Anträge eingegangen seien. Die meisten von ihnen sind noch in Bearbeitung. Bisher wurden 54 Anträge entschieden, 18 davon positiv. 30 wurden abgelehnt, drei zuständigkeitshalber abgegeben und einer aus sonstigen Gründen erledigt.
Zu Einzelfällen und somit der etwaigen Schwere der Schäden oder der Höhe von Entschädigungen machten die Behörden keine Angaben. Der Zeitung zufolge stehen die 1219 Anträge im Verhältnis zu 155,4 Millionen Impfungen - das entspricht einem Antrag pro 127.500 Impfungen.
Ansprüche auf Versorgungsleistungen wegen Impfschäden ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Impfschaden ist demnach "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Nicht darunter fallen Impfreaktionen wie Kopfschmerzen, Schüttelfrost oder Fieber, die häufig auftreten und vorübergehend sind.