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„Zentrale Aufgabe, uns diesem Unrecht der Bundesrepublik zu stellen“
Die Welt
Nur noch bis Juli können schwule und bisexuelle Männer für Unrecht entschädigt werden, das sie durch die damalige Kriminalisierung von Homosexualität erlitten haben. Weil bislang nur wenige Verfolgte einen Antrag gestellt haben, will die Koalition die Frist verlängern.
Etwa 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 1969 aufgrund des Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch verurteilt.
„Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft“, hieß es in der Strafnorm, die im Kaiserreich erlassen, von den Nationalsozialisten massiv verschärft und in der Bundesrepublik zwei Jahrzehnte lang ohne Änderung beibehalten wurde. Was mit „Unzucht“ gemeint war: einvernehmlicher Sex zwischen schwulen und bisexuellen Männern.