„Sie haben Hilfe zu grausamem Morden geleistet“
Die Welt
Die Staatsanwältin im Stutthof-Verfahren fordert eine zweijährige Bewährungsstrafe für eine ehemalige KZ-Sekretärin. Sie habe durch ihre Schreibtätigkeit den Massenmord im Lager Stutthof gefördert – und gewusst, was sie getan habe.
Das Plädoyer in einem Strafverfahren gilt als Höhepunkt eines Prozesses. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen ihre Sicht auf die abgeschlossene Beweisaufnahme dar, fassen den Stand zusammen und fordern das aus ihrer Sicht richtige Urteil ein. In den Schlussvortrag ans Gericht legen die grundsätzlich nicht von Eitelkeit freien Juristen ihr ganzes rhetorisches und fachliches Gewicht; es ist auch immer der öffentliche Beweis ihres Könnens – oder ihrer Mittelmäßigkeit.
So gesehen hatte die Staatsanwältin Maxi Wantzen aus Itzehoe am Dienstag einen guten Tag.