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„Manche Wähler werden sich wohl denken: Ich habe den Zirkus satt“
Die Welt
Erst nach der Berliner Wiederholungswahl wird das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Die Richter werden dabei auch die politischen Folgen abwägen. Für wie wahrscheinlich halten es Staatsrechtler, dass die wiederholte Wahl von Karlsruhe kassiert wird?
Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Durchführung der Wahl ab. Über die Rechtmäßigkeit der Wahl wird allerdings erst nach der Abstimmung entschieden.
40 Beschwerdeführer, darunter Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, wollten mit dem Eilantrag erreichen, dass die Wiederholungswahl bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts gestoppt wird. Für das Hauptsacheverfahren, also die genaue Prüfung, ob die Wiederholung der Wahl vom September 2021 verfassungsgemäß ist, haben die Karlsruher Richter den Beteiligten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. März eingeräumt.