„Hängt die Grünen“: Rechtsradikale Plakate vom III. Weg dürfen bleiben
Frankfurter Rundschau
Die rechtsextreme Partei „III. Weg“ darf umstrittene Plakate zur Bundestagswahl hängen lassen – unter einer Bedingung.
Update von Dienstag, 14.09.2021, 13.30 Uhr: „Hängt die Grünen“, war vielerorts in Sachsen auf Wahlplakaten der rechtsextremen Partei „III. Weg“ zu lesen. Dagegen regte sich Widerstand, ein Streit entbrannte: Die Stadt Zwickau plante schließlich, die Plakate abzuhängen. Nun hat jedoch das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, dass sie hängen bleiben dürfen. Das Gericht gab einem Eilantrag der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei recht. Der Gerichtsbeschluss beinhaltet die Auflage, dass die Wahlplakate mit dem oben genannten Spruch nur in einem Mindestabstand von 100 Metern zu Wahlplakaten der Grünen aufgehängt werden dürfen. Bereits hängende Plakate müssen umgehängt werden. Als Begründung für die Entscheidung nannte das Gericht die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung. In einem Abwägungsprozess befanden die Richterinnen und Richter für angemessen, dass eine räumliche Trennung keine „losgelöste Wahrnehmung“ der „III. Weg“-Plakate und deren „kommunikativem Anliegen“ beeinträchtige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Zwickau kann noch in Berufung gehen.More Related News