
„Gibt Grundrecht auf friedliche Demonstration, aber keines auf Störung“
Die Welt
NRW-Innenminister Herbert Reul will mit einer Novellierung des Versammlungsgesetzes Befugnisse der Polizei stärken. Selbst der FDP-Koalitionspartner fordert Mäßigung. Die Opposition sieht großen Korrekturbedarf – und empört sich insbesondere über einen Vergleich.
Fast ganz am Ende des Gesetzesentwurfs steht der umstrittene Passus: der Vergleich mit den NSDAP-Schlägertrupps SA und SS in der Weimarer Zeit. Es ist einer der umstrittenen Aspekte einer umfangreichen Novelle, die das Versammlungsrecht in Nordrhein-Westfalen neu bestimmen soll. Die Regierung in dem bevölkerungsreichsten Bundesland will in dem neuen Gesetz ein „Militanzverbot“ verankern. Künftig soll uniformiertes, gewaltbereites Auftreten mit militant-einschüchternder Wirkung bei Demos verboten sein. In der Begründung des Gesetzestextes wird dann beispielhaft an „rechts- und linksextremistische Verbände in der Weimarer Republik“ erinnert.More Related News