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„Freedom Day“ am 20. März: Corona-Lockerungen festgelegt – Drei-Stufenplan vorgestellt
Frankfurter Rundschau
Bund und Länder planen den „Freedom Day“. Dahinter steckt ein Stufenplan. Doch was genau bedeutet das eigentlich?
Update vom Mittwoch, 16.02.2022, 17.30 Uhr: Auf der Pressekonferenz nach dem Corona-Gipfel mit Olaf Scholz (SPD) sind neue Corona-Regeln beschlossen worden. Der Bundeskanzler verkündete, dass bis zum 20. März die Corona-Maßnahmen Stück für Stück mittels eines dreistufigen Plans entschärft werden soll. Die erste Stufe sieht Lockerungen im Privatbereich vor. Zusammenkünfte von Genesene und Geimpfte haben keine personelle Obergrenze mehr. Für Treffen mit Ungeimpften bleiben die derzeitigen Einschränkungen zunächst bestehen. Zudem wird 2G im Einzelhandel aufgehoben, dafür gilt dort eine FFP2-Maskenpflicht. Die geplanten Änderungen gelten, sobald sie von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden.
Erstmeldung vom Mittwoch, 16.02.2022, 13.30Uhr: Berlin/Frankfurt – Nach fast zwei Jahren der Pandemie* sollen auf dem Corona-Gipfel mit Olaf Scholz* bundesweite Lockerungen beschlossen werden. Ganz nach dem Vorbild Dänemarks, wo Ende Januar alle Corona-Maßnahmen* aufgehoben wurden, scheint auch in Deutschland der „Freedom Day“ immer näher zu rücken.
Bund und Ländern haben den 20. März als Stichtag für weitreichende Lockerungen festgelegt. Bis dahin werden die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen allmählich entschärft werden. Ende März wird es dann zu Ende aller „tiefgreifenden Beschränkungen“ kommen. Doch was bedeutet das?
Bis zum „Freedom Day“ am 20. März 2022 sind stufenweise Lockerungen geplant. Laut Bund und Ländern sollen die „weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens“ etappenweise wieder heruntergefahren werden. Konkret geschieht dies in drei Schritten:
Doch der „Freedom Day“ ist laut Konzept nicht in Stein gemeißelt: „Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind“, heißt es in der Beschlussvorlage des Bundes. Zugleich weist der Expertenrat der Bundesregierung darauf hin, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante BA.2 zu erneut steigenden Inzidenzen und zu einer Verlängerung der Omikron-Welle führen könnte.