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„Chancen-Aufenthaltsrecht“ soll 18 statt 12 Monate gelten
Die Welt
In Zukunft können mehr Menschen vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren, da der neue Status nun für 18 und nicht wie ursprünglich vorgesehen 12 Monate gelten soll. Das beschloss der Bundestagsausschuss am Mittwoch. Der Gesetzentwurf sieht auch den Verzicht auf Sprachkenntnisse beim Familiennachzugvor.
Vor der Abstimmung über das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig in Deutschland nur geduldete Ausländer hat der zuständige Bundestagsausschuss die Gesetzesvorlage noch in wesentlichen Punkten verändert. Wie das Parlament am Mittwoch mitteilte, soll der neue Status für 18 anstatt – wie ursprünglich vorgesehen – für 12 Monate gelten. Der Innenausschuss hat zudem den Stichtag nach hinten verschoben. Damit könnten mehr Menschen vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren.
Die Regelung sieht nun vor, dass Ausländer, die am 31. Oktober dieses Jahres seit fünf Jahren in Deutschland leben, aber nur den Status einer Duldung haben, das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen sollen. In dieser Zeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu sammeln. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse sowie der Nachweis der Identität. Als Stichtag war ursprünglich der 1. Januar dieses Jahres vorgesehen.