„Über Strafverfolgung dürfen nicht die Diensteanbieter entscheiden“
Die Welt
Der Messengerdienst Telegram kooperiert in der Regel nicht mit Regierungen und Behörden. Deshalb ist er etwa bei Querdenkern und Rechtsextremisten beliebt. Im Gespräch mit WELT erklärt BKA-Präsident Holger Münch, dass der Dienst erstmals einige Nutzerdaten übermittelt hat.
WELT: Telegram ist ein in Dubai ansässiger Dienst, der Anonymität verspricht und damit vor Strafverfolgung schützt. Trifft es zu, dass er jetzt erstmals Nutzerdaten an das BKA herausgegeben hat?
Holger Münch: Telegram setzt unsere Anregungen zum Löschen strafbarer Inhalte in hohem Maß um. Unsere Anfragen zu Nutzerdaten wurden bisher allerdings nur in wenigen herausragenden Sachverhalten beantwortet. In einem Rechtsstaat dürfen aber nicht Diensteanbieter entscheiden, was strafrechtlich verfolgt wird und was nicht.