Überstunden können mit dem Gehalt abgegolten sein
Frankfurter Rundschau
Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag regeln, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten ist. Aber ist das auch bei einem vergleichsweise geringen Gehalt zulässig?
Rostock/Frankfurt/Main - Zehn Stunden Mehrarbeit im Monat, die mit dem üblichen Gehalt abgegolten sind: Auch für Geringverdiener ist eine solche Regelung im Arbeitsvertrag zulässig. Das zeigt ein Urteil (Az. 2 Sa 26/21) des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, auf das der Bund-Verlag verweist.
Geklagt hatte in dem Fall ein Mitarbeiter einer Finanzbuchhaltung. Er bezog ein monatliches Bruttogehalt von 1800 Euro bei einer 40-Stunden-Woche. In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass mit dem Gehalt monatlich zehn Stunden Mehrarbeit bereits abgegolten sind. Das hielt der Mann für unwirksam. Er verlangte vom Arbeitgeber eine zusätzliche Vergütung für die Überstunden in Höhe von 940 Euro.
Laut Gericht ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Pauschalvergütung aber zulässig. Eine Pauschalabgeltung für zehn Stunden Mehrarbeit im Monat ist dem Urteil zufolge weit verbreitet und daher nicht ungewöhnlich. Zudem war die Klausel transparent formuliert: Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich für den Arbeitnehmer laut Urteil klar und verständlich, wie viele Stunden Mehrarbeit auf ihn zukommen können.