Öffentliche Bezeichnung der AfD Thüringen als Prüffall war rechtswidrig
Die Welt
Das Verwaltungsgericht Weimar hat die öffentliche Bezeichnung der AfD Thüringen als Prüffall als unzulässig eingestuft. Das Urteil hat zunächst keine Folgen für die Partei – weil der Landesverband von Björn Höcke inzwischen als gesichert rechtsextremistisch gilt.
Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar am Montag. Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für den Prüffall, argumentierte das Gericht. „Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit selbst“, betonte der Vorsitzende Richter der achten Kammer, Thomas Lenhart.More Related News