Ärztliche Behandlungsfehler: Gutachten sieht dringenden Handlungsbedarf
RTL
Ein Gutachten vom Sozialverband Deutschland belegt: Es gibt nach wie vor einen gigantischen Handlungsbedarf mit Blick auf die Patientenrechte in Deutschland.
Im Februar 2013 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte" in Kraft getreten. War das ein echter Meilenstein? Was hat sich seit der Einführung in Sachen Patientenrecht tatsächlich getan? Offenbar nicht genug. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Gutachten, das vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Auftrag gegeben wurde. Aus den Ergebnissen der Untersuchung hat der Verband dringende Handlungsempfehlungen abgeleitet und schlägt Alarm.
Fehler passieren jedem von uns. Besonders schwerwiegend und tragisch können sie jedoch sein, wenn sie im Bereich der Medizin auftreten. Bei kaum einer anderen Handlung legen wir unser Schicksal so sehr in fremde Hände, wie beim Besuch in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Wir müssen auf die Expertise der Fachleute letztlich vertrauen.
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Doch ärztliche Behandlungsfehler - sowohl in der Klinik als auch in der Praxis - kommen häufiger vor, als die Mehrheit von uns wahrscheinlich annimmt: Medikamente werden vertauscht, Körperteile verwechselt oder eine Kompresse nach der Operation im Körper vergessen. "Werden bei der medizinischen oder pflegerischen Behandlung allgemein anerkannte fachliche Standards nicht eingehalten, liegt ein Behandlungsfehler vor", schreibt der Deutsche Sozialverband dazu.
So kann aus einem medizinischen Fall schnell ein juristischer werden. Dann steht oft die Frage im Raum: Welche Rechte haben Opfer dieser Fehler? Wie steht es bei uns um das Patientenrecht? Nicht gut, wie ein vom Sozialverband Deutschland in Auftrag gegebenes Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster jetzt belegt. Seit der Einführung des "Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte" vor rund neun Jahren sei dahingehend nicht viel passiert.
In dem Gutachten mit dem Namen "Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland", das RTL vorliegt, benennt Gutmann 16 Punkte, an denen das Gesetz verbessert werden sollte. Thematisiert werden unter anderem das Beweisrecht, die Transparenz bei möglichen Behandlungsfehlern sowie die Patientenakte.
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"Der Patient hat nach dem Gesetz das Recht, Einsicht in die 'vollständige, ihn betreffende Patientenakte' zu erhalten. In der Praxis hapert es bei diesem Recht weiterhin", so Gutmann in einem Statement. Darin heißt es auch: "Die Pflicht des Behandelnden, dem Patienten Tatsachen mitzuteilen, die das Vorliegen eines Behandlungsfehlers möglich oder naheliegend erscheinen lassen (…), sollte künftig generell, auch ohne Nachfrage des Patienten, bestehen."