
Ärzte scheitern mit Klage gegen Jameda
n-tv
Der Bundesgerichtshof weist die Klage eines Zahnarzt-Ehepaares zurück, das nicht mehr auf dem Bewertungsportal erscheinen will: Die Internetseite darf weiterhin alle Ärzte aufführen. Nähere Gründe für seine Entscheidung nennt der BGH bislang nicht - doch es gibt vergleichbare Urteile.
Das Arzt-Bewertungsportal Jameda darf alle Ärztinnen und Ärzte aufführen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit einem nun bekannt gegebenen Urteil die Unterlassungsanträge eines Zahnarzt-Ehepaares ab. Nähere Gründe teilten die Karlsruher Richter allerdings noch nicht mit. Geklagt hatten eine Parodontologin und ein Oralchirurg aus dem Rheinland. Beide wollten sich aus der Ärzteliste bei Jameda löschen lassen und dort auch dauerhaft gelöscht bleiben.
Mit Verweis auf die Meinungsfreiheit und das öffentliche Interesse an solchen Portalen hatte der BGH allerdings schon bei früheren Fällen betont, dass Jameda grundsätzlich alle Ärzte listen darf. Voraussetzung ist demnach, dass das Portal eine Rolle als "neutraler Informationsmittler" einnimmt. Jameda hatte darauf reagiert und insbesondere Anzeigen konkurrierender Ärzte auf den Profilen der nichtzahlenden "Basiskunden" gelöscht. Gleiches gilt für einen nur bei Basiskunden angegebenen Link zu weiteren Ärzten in der Umgebung.

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