Änderungskündigung erhalten? Das müssen Sie jetzt tun
Die Welt
Versetzung in eine neue Stadt oder andere Aufgaben: Lehnt ein Mitarbeiter dies ab, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.
Mitarbeiter können ganz neue Aufgabe zugewiesen bekommen, sofern sich Arbeitgeber und Beschäftigte einig sind. Geregelt wird das über einen Änderungsvertrag. Ganz anders sieht es aus, wenn jemand von den neuen Aufgaben, die der Arbeitgeber vorsieht, gar nichts hält. Das Unternehmen hat dann die Option, eine Änderungskündigung auszusprechen. Was steckt dahinter?
Zunächst verrät ein Blick in den Arbeitsvertrag, welche Aufgaben ein Arbeitgeber über sein sogenanntes Direktionsrecht einem Beschäftigten an welchem Standort zuweisen darf. Möchte die Chefetage einen Mitarbeiter in eine andere Stadt versetzen, etwa von Frankfurt nach München, wäre die Versetzung nicht durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt, wenn eine solche Versetzungsoption nicht im Arbeitsvertrag aufgeführt ist.