Xavier Naidoo darf wieder als Antisemit bezeichnet werden
Frankfurter Rundschau
Einer Vortragsrednerin, die den Sänger Xavier Naidoo 2017 als Antisemiten bezeichnet hatte, sind diese Äußerungen zu Unrecht verboten worden.
Karlsruhe - Der Popsänger Xavier Naidoo darf in einer Auseinandersetzung über seine Liedtexte nun doch als Antisemit bezeichnet werden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. (Az: 1 BvR 11/20)
Im Rahmen eines Fachvortrags hatte eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung Naidoo im Juli 2017 einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger“ gehalten und war im Anschluss gefragt worden, wie sie den umstrittenen Sänger einstufe. Sie hatte geantwortet: „Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“ Anlass waren unter anderem verschiedene Liedtexte und Äußerungen Naidoos.
Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten.* Die Äußerungen beeinträchtigen die personale Würde Naidoos und hätten eine Prangerwirkung. Außerdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt.