Was zählt zur Arbeitszeit dazu?
Frankfurter Rundschau
Kaffeepause, Arzttermin, Fortbildung, Dienstreise: Längst nicht alles gehört zur Arbeitszeit. Was Beschäftigte dazu wissen sollten.
Düsseldorf - Kurz eine Zigarette rauchen oder einen Kaffee trinken, mit den Kollegen auf dem Gang quatschen, später noch zum Arzt gehen und danach der Fortbildung lauschen.
So ein Arbeitstag ist schnell rum. Doch wann müssen Beschäftigte Zeiten nachholen, was zählt zur Arbeitszeit und was nicht? Eine Übersicht:
Wer in seinem Unternehmen Schutz- oder Dienstkleidung tragen muss, etwa ein Overall mit Firmennamen, darf sich in den Räumen des Arbeitgebers umziehen - „und das ist ganz klar Arbeitszeit“, sagt Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf.
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