Verfassungsgericht entscheidet über Rundfunkbeitrag
ProSieben
Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Die Öffentlich-Rechtlichen wehren sich dagegen mit Verfassungsbeschwerden. Nun entscheidet Karlsruhe.
Wenige Wochen vor der Bundestagswahl und inmitten der Koalitionsverhandlungen in Sachsen-Anhalt verkündet das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag seine Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Anlass sind Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt, den Beitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen. Das Karlsruher Gericht wird seine Entscheidung schriftlich - unter anderem im Internet - veröffentlichen. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für öffentlich-rechtliche Sender und wird seit 2013 je Wohnung erhoben. Er beträgt 17,50 Euro pro Monat und hatte zum Jahreswechsel auf 18,36 Euro steigen sollen. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen, ermittelt von einer unabhängigen Kommission, der KEF. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.More Related News