Verfassungsgericht entscheidet über Bürgerentscheide
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet am Freitag (10.00 Uhr) über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen - Mehr Demokratie vor Ort". Der Senat hatte das Gericht angerufen, weil er das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Mit der Vorlage der Initiatoren würden unter anderem Verfassungs- und Gesetzesänderungen verfolgt, ohne dafür einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen, kritisierte die Landesregierung. Auch verstoße die Vorlage gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Abstimmungsklarheit und -wahrheit im Volksabstimmungsrecht.
Die im August 2019 gestartete Volksinitiative sieht das ganz anders, möchte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Bezirks- und Senatsebene verbindlich machen. In der Vorlage heißt es: "Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind." Bürgerbegehren dürften zudem ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- beziehungsweise verhindert werden. "Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden."
Bei der rund zweistündigen mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten 2021 hatte das höchste Gericht der Hansestadt bereits durchblicken lassen, dass es dem Ansinnen der Initiatoren in einigen Punkten aus verfassungsrechtlicher Sicht skeptisch gegenübersteht.