Union hält Heizungsgesetz für "schlampig" und verfassungswidrig
n-tv
Die Ampel setzt die Verabschiedung des Heizungsgesetzes für Freitag auf die Tagesordnung des Bundestags. Die vom höchsten Gericht angemahnten Beratungen wird es nicht geben. Damit fahre die Ampel ein hohes Risiko, argumentiert die Union.
Gegen den Widerstand der Opposition hat die Ampel im Bundestag beschlossen, das Heizungsgesetz am kommenden Freitag auf die Tagesordnung zu setzen. Die Koalition will das Gesetz dann in der Form beschließen, in der sie es schon vor der Sommerpause verabschieden wollte.
Vor allem die Union kritisiert vehement, dass die Abgeordneten noch immer nicht genügend Zeit zur Beratung des Gesetzentwurfs bekommen hätten. Schon vor der Sommerpause hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erreicht, dass die Koalition die Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juli kurzfristig stoppen musste.
Diese Verschiebung allein ist aus Heilmanns Sicht jedoch nicht ausreichend, wie er am Dienstag vor Journalisten erläuterte: Die Abgeordneten hätten dadurch zwar mehr Zeit bekommen, aber nicht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Möglichkeit zur Beratung. Tatsächlich heißt es in der Entscheidung der Karlsruher Richter, den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Dies, argumentiert Heilmann, passiere in der Regel nicht im Plenum - dort werde lediglich debattiert. Beraten werde in den Fachausschüssen, etwa im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, dem Heilmann angehört. Eine solche Beratung des Heizungsgesetzes habe die Ampel aber "systematisch verunmöglicht".