Trinkgeld-Stolperfalle in Italien: Was bedeutet eigentlich „coperto“ auf der Rechnung?
Frankfurter Rundschau
In Italien ist es ebenso wie hierzulande in Restaurants üblich, Trinkgeld zu geben. Doch es gibt eine Kleinigkeit zu beachten.
Rom/München - Pizza und Pasta locken viele Deutsche im Sommer nach Italien. Das Urlaubsland weiß mit seiner guten Küche bei Touristen zu punkten. Der Ansturm auf das Land im Sommer ist riesig. Ein Restaurantbesuch nach einem langen, faulen Tag am Strand ist für viele Urlauber fast ein „Muss“. Während die Sommersaison an einigen Orten von strengen Regeln für Touristen geprägt ist, lässt ein anderes Thema Platz für Fragen: Wie viel Trinkgeld sollte in Italien eigentlich gegeben werden?
Trinkgeld zu geben, ist hierzulande allgegenwärtig. Meist errechnet sich die Höhe sehr einfach. In Deutschland ist es in der Gastronomie beispielsweise üblich, circa fünf bis zehn Prozent des in Rechnung gestellten Preises zusätzlich zu geben. Andere Länder, andere Sitten. Denn in diesem Punkt unterscheidet sich Deutschland von Italien ein wenig. Es gilt eine andere Regel.
In vielen Restaurants wird eine zusätzliche Gebühr für das Gedeck sowie für serviertes Brot oder Knabbereien berechnet. Dieser Betrag wird auf dem Rechnungsbeleg als „coperto“ aufgeführt. Ein zusätzliches Trinkgeld ist dann quasi nicht mehr notwendig. Taucht die Gebühr nicht auf der Rechnung auf, dann gilt die in Deutschland bekannte Regel von rund zehn Prozent. Ist der Service aber ausgesprochen gut, spricht natürlich auch nichts dagegen, trotz „coperto“ auf der Rechnung ein Trinkgeld zu geben.
Im besten Fall wird das Trinkgeld beim Verlassen des Restaurants auf dem Tisch liegen gelassen oder persönlich in bar gegeben. Eher unüblich wäre es, Trinkgeld per EC- oder Kreditkarte zu zahlen.
Doch Italien hält noch einige weitere Stolperfallen bereit. Nicht zuletzt die Anreise will gut geplant sein. Dabei gilt es auch, Verkehrsregeln zu kennen, um sich die ein oder andere Strafe zu sparen - und das Geld lieber in Restaurants auszugeben. (mbr)