Spaniens erster Lockdown war verfassungswidrig
DW
Im Frühjahr 2020 saßen die Spanier monatelang - auch mit ihren Kindern - zu Hause fest. Dafür fehlte die gesetzliche Grundlage, urteilte nun das Verfassungsgericht. Und das wird Folgen haben.
Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft, heißt es in spanischen Medien aus dem Gerichtshof. Die Regierung hatte während der ersten Welle der Pandemie nur den Alarmzustand ausgerufen, das Parlament stimmte dem später zu. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts war das aber eine unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausgangssperre. Von März bis Mai 2020 durften die Menschen in Spanien nur aus triftigen Gründen ihr Haus verlassen. Sport in der Öffentlichkeit war nicht erlaubt, auch Kinder durften nicht raus. Wer es dennoch tat, musste ein Bußgeld bezahlen. Rund eine Million Strafzettel soll die Polizei in diesen Monaten verteilt haben - nun könnten die Bürger womöglich ihre Strafzahlungen zurückfordern. Und auch eine Welle von Schadensersatzklagen sei möglich, schreibt die Zeitung "La Vanguardia", weil Bürger ohne gesetzliche Grundlage gezwungen wurden, zu Hause zu bleiben.More Related News