Schröder sucht Gespräch zu Streichung von Privilegien
ProSieben
Mitte Mai beschließt der Haushaltsausschuss die Abwicklung des Büros des Altkanzlers. Doch dieser hat noch offene Fragen und will dies nicht ungeprüft hinnehmen.
Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich gegen die vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien. In einem Schreiben an den Gremiumsvorsitzenden Helge Braun (CDU) forderte Schröders Anwalt, diesem einen "prüffähigen- und damit rechtsmittelfähigen Bescheid" zuzustellen. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatten das Nachrichtenportal "The Pioneer", die "Bild" und die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.
In dem Schreiben heißt es, der Altkanzler habe "über die Medien" erfahren, dass sein Büro "ruhend gestellt" werden solle und "die dem Büro zugeordneten Stellen 'abgewickelt' werden sollen". Und weiter: "Dieser Entscheidung liege die Feststellung zugrunde, dass er keine 'fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt' mehr wahrnehme." Diese Feststellung werde nicht näher begründet. "Dies mag daran liegen, dass für den Entzug dieser 'Privilegien' tatsächlich ein anderer Grund verantwortlich war und ist, der aber nicht weiter angesprochen werden sollte. Den 'Gazetten' ist aber auch nicht zu entnehmen, was der Haushaltsausschuss eigentlich unter den 'fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt' versteht." Weiter heißt es: "Ein wie den Medien zu entnehmender Beschluss des Haushaltsausschusses ist evident rechts- und verfassungswidrig."
Eine gerichtliche Klärung stehe "trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen 'Hetzjagd'" nicht "an vorderster Front". Der Anwalt würde "sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung 'auf Augenhöhe' erreichen zu können".