Sänger Xavier Naidoo kann als Antisemit bezeichnet werden
Frankfurter Rundschau
Eine Mitarbeiterin der Amadeu-Antonio-Stiftung ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich: Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden.
Karlsruhe - Entgegen früherer Urteile kann der Popmusiker Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet werden. Gegenteilige Urteile, die die Äußerung bisher untersagten, hob das Bundesverfassungsgericht jetzt auf. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer Mitarbeiterin der Amadeu-Antonio-Stiftung Erfolg. Die Stiftung engagiert sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.
Die Fachreferentin hielt im Sommer 2017 einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“. In der anschließenden Diskussion äußerte sie: „Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“
Xavier Naidoo verklagte sie tatsächlich und hatte damit vor dem Landgericht Regensburg und dem dem Oberlandesgericht Nürnberg Erfolg. Der Vorwurf sei nicht belegt und verletze die Persönlichkeitsrechte eines in der Öffentlichkeit stehenden Sängers schwer, hieß es zur Begründung. Eine Kammer des Ersten Senats entschied nun einstimmig, dass die Urteile gegen die Meinungsfreiheit der Referentin verstoßen. Die Annahme, ein in der Öffentlichkeit stehender Sänger sei durch den Vorhalt des Antisemitismus besonders schwerwiegend getroffen, bezeichneten die Verfassungsrichter als „relevant fehlerhaft“.