Reisende müssen Corona-Rückholflüge bezahlen
ProSieben
Das Auswärtige Amt holte wegen Corona Zehntausende Deutsche aus dem Ausland zurück und verlangte einen Teil der Ausgaben zurück. Das akzeptierten einige nicht.
In der Corona-Pandemie aus dem Ausland zurückgeholte Touristen müssen sich an den Kosten der staatlich organisierten Charter-Rückflüge beteiligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Die Bundesregierung durfte demnach von den Reisenden einen Teil der Kosten zurückverlangen. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. "Die Rückholaktion war erforderlich, um den Menschen zu helfen", sagte die Richterin. Die von den Reisenden verlangten Pauschalsummen für die Flüge seien zulässig und auch nicht zu hoch gewesen. Die Urteile in den beiden verhandelten Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Berufungen wurden zugelassen.
Das Gericht wies zwei beispielhafte Klagen von Familien ab, die diese Kostenbeteiligung nicht zahlen wollten. Geklagt gegen diese Zahlungsbescheide hatten insgesamt etwa 140 Touristen. Sie gehörten zu den etwa 67.000 Menschen, die ab Mitte März 2020 von der Bundesregierung mit rund 270 Charterflügen nach Deutschland zurückgebracht wurden. Das kostete 95 Millionen Euro.
Verhandelt wurde am Freitag die Klage einer sechsköpfigen Familie, die aus Mexiko geholt wurde und 600 Euro pro Person zahlen sollte. Der Charterflug der Lufthansa mit 282 Passagieren kostete das Auswärtige Amt laut Gericht 612.000 Euro. Außerdem ging es um eine dreiköpfige Familie, die aus Neuseeland zurückflog und pro Person 1.000 Euro zahlen sollte. Für den leeren Hinflug und den Rückflug aus Neuseeland mit 300 Passagieren berechnete die Lufthansa 99.500 Euro, mehr als 3.300 Euro pro Sitzplatz.
Die Richterin sagte, die Regierung sei laut Gesetz berechtigt gewesen, diese Auslagen zurück zu verlangen. Die geforderten Pauschalsummen hätten "deutlich unter den tatsächlichen Kosten" gelegen.