Lauterbach bringt Priorisierung von PCR-Tests auf den Weg
Die Welt
Künftig sollen PCR-Tests von Klinikpersonal und Risikopatienten vorrangig analysiert werden. Das Gesundheitsministerium hat einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Er soll demnächst in Kraft treten.
Wegen der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen und knappen PCR-Tests sollen medizinische Labore in Kürze verpflichtet werden, Proben von Klinikpersonal und Risikopatienten vorrangig zu untersuchen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Corona-Testverordnung hervor, der am Freitag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Er wurde nun den Ländern für eine abschließende Stellungnahme zugeleitet und soll demnächst in Kraft treten.
Durch die Anpassung der Testverordnung würden medizinische Labore verpflichtet, die Proben „von Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, mobilen Pflegediensten und Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen“, heißt es in dem Entwurf. Dies gelte auch für besonders „vulnerable Personengruppen“ wie Risikopatienten.