Kritik: U-Ausschuss zu Fördermittelpraxis vernimmt Zeugen
n-tv
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise versuchten rund 200 Initiativen in Sachsen, den Betroffenen zu helfen. Der Freistaat zahlte dafür Fördermittel. Jahre später werden sie noch einmal untersucht.
Dresden (dpa/sn) - Der Sächsische Rechnungshof hat seine massive Kritik an der früheren Vergabe von Fördermitteln im Sozialministerium bekräftigt. Konkret geht es um eine inzwischen überarbeitete Richtlinie für die Integration von Flüchtlingen. Der Untersuchungsausschuss des Landtages vernahm dazu am Mittwoch unter anderem Rechnungshofdirektor Gerold Böhmer. Der Rechnungshof hatte im Vorjahr einen Sonderbericht an den Landtag verfasst. Der Rechnungsprüfer ließ kein gutes Haar an der damaligen Förderpraxis und wiederholte am Mittwoch die harsche Kritik, die schon im Bericht den Ton angab.
Der Rechnungshof hatte die Vergabe von Fördermitteln an Vereine und Initiativen der Flüchtlingshilfe in den Jahren 2016 bis 2019 geprüft. Nach den Worten von Böhmer ging es darum, ein komplexes und intransparentes Verwaltungsverfahren zu untersuchen. Man habe umfangreiche Mängel festgestellt. Der Rechnungshof habe dem Landtag im Sonderbericht von "erheblichen Defiziten" berichten müssen. Teilweise sei der Vollzug der Förderrichtlinie "in hohem Maße rechtswidrig" gewesen.
Böhmer zufolge wurden Förderbedarfe nicht ausreichend analysiert. Eine Vielzahl von Projekten sei unbestimmt gewesen. Die Richtlinie habe ihre zentrale Funktion nicht erfüllen können. "Verwaltungshandeln muss konkret sein und darf nicht als Blackbox erscheinen." Die Bewilligungsprozesse für eine Förderung seien "stark intransparent" gewesen. Böhmer sprach von "nicht nachvollziehbaren Förderentscheidungen". Alle wesentlichen Entscheidungen seien vom Ministerium getroffen worden, nicht von der eigentlichen Bewilligungsbehörde Sächsische Aufbaubank (SAB). Das Ministerium habe sich über Entscheidungen der SAB hinweggesetzt.