Kritik an Impfpflicht in Pflege und Kliniken hält an
ProSieben
Ab Mitte März gilt für Beschäftigte in Kliniken und der Pflege die Corona-Impfpflicht. Die Kritik daran hält an, zum einen wegen offener Fragen bei der Umsetzung. Aber auch die Angst vor einer Verschärfung des Personalmangels bleibt.
Es sind nur noch ein paar Wochen, dann greift für Beschäftigte in Kliniken und in der Pflege die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Doch von den Gesundheitsämtern, die sie durchsetzen sollen, kommt Kritik. Sie sehen sich nicht in der Lage, die zum 15. März in Kraft tretende Regelung angemessen zu kontrollieren und bemängeln Unklarheiten im Gesetz. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Verschiebung. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das allerdings bereits abgelehnt. Der Pflegerat kritisierte die Impfpflicht am Dienstag grundsätzlich.
Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps, die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der "Rheinischen Post". "Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können", kritisierte sie.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Konkret heißt es dort, dass die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das "kann", wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte dem "Business Insider" die Rechtslage: Das Gesundheitsamt entscheide "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Nicht geimpft zu sein, müsste demnach nicht automatisch immer gleich ein Arbeitsverbot bedeuten.