Kretschmer: Corona-Beschlüsse "zutiefst beunruhigend"
ProSieben
Zu spät und nicht ausreichend? Die Kritik an den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Corona-Bekämpfung reißt nicht ab. Zustimmung in einem besonders umstrittenen Punkt kommt indes von unerwarteter Seite.
Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden weiter kontrovers diskutiert. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bezeichnete sie angesichts der rasant um sich greifenden Omikron-Variante als "zutiefst beunruhigend". Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hält den bisher angepeilten Termin für die nächsten Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie am 7. Januar für zu spät. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte hingegen abermals die Beschlüsse.
Kretschmer sagte dem Nachrichtensender Welt: "Hinter den Kulissen, und die Wissenschaftler können das eben auch schon berechnen, sehen wir diese neue Omikron-Variante, die wesentlich ansteckender ist - ungefähr so ansteckend wie die Masern - und die jetzt diese Delta-Variante ablöst." Es sei also vollkommen klar, dass es zu einem Steigen der Infektionszahlen kommen werde. "Und deswegen ist das, was jetzt beschlossen worden ist, zwar beruhigend für diejenigen, die sich nicht so auskennen, aber für alle die, die wirklich mit Pandemie beschäftigt sind, etwas, was zutiefst beunruhigend ist."
Thüringens Gesundheitsministerin Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Das Problem ist: Um weitere Maßnahmen zu treffen, braucht man das Feststellen der epidemischen Notlage auf Bundesebene, und das müsste dann relativ schnell passieren." Sie betonte, dass mit der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante stärker auf Kontaktminimierung gesetzt werden müsse. "Und da werden auch andere Bereiche in den Blick genommen werden müssen", sagte Werner. Als Beispiel nannte sie Ausgangsbeschränkungen, die einige Länder nach dem derzeit geltenden Bundesinfektionsschutzgesetz nicht einführen dürften.
In Thüringen gibt es derzeit Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder geimpft noch von Covid-19 genesen sind, weil das Land diese Regelung noch vor dem Ablauf einer im Infektionsschutzgesetz festgelegten Frist eingeführt hatte.