Klimaaktivisten nicht für Tod von Radfahrerin in Berlin verantwortlich
Die Welt
Zwei Aktivisten der „Letzten Generation“ werden wegen des Todes einer Fahrradfahrerin Ende Oktober 2022 nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts angeklagt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Berlin mit. Ganz ohne strafrechtliche Folgen bleibt die Aktion allerdings nicht.
Der Tod einer Radfahrerin in Berlin nach einem Unfall mit einem Betonmischer hat für Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das hat die Staatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag mitgeteilt. Zwar habe eine Protestaktion von zwei Mitgliedern der Klima-Protestgruppe am 31. Oktober 2022 auf der Stadtautobahn A100 zum Stau geführt und damit die Ankunft eines Spezialfahrzeugs der Feuerwehr verzögert, das bei der Bergung der 44-Jährigen helfen sollte. Darauf sei es aber angesichts einer „notfallmedizinisch vollkommen korrekten“ Entscheidung der Notärztin vorher nicht angekommen, hieß es.
Laut Staatsanwaltschaft sei die Radfahrerin so schwer verletzt gewesen, dass sie „ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“. Dies habe die Obduktion ihrer Leiche ergeben.