Kindesmissbrauch: Neun Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
n-tv
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern über zwei Jahrzehnte hinweg hat das Landgericht in Dessau-Roßlau einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Zudem ordneten die Richter am Donnerstag eine anschließende Sicherungsverwahrung für den 45-Jährigen an. Damit folgte die Kammer weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die zehn Jahre Haft und die Sicherungsverwahrung gefordert hatten. Die Verteidigung hatte sechs Jahre Haft für angemessen gehalten und sich für eine spätere Entscheidung über die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Dessauer im Zeitraum von 2000 bis 2020 immer wieder an vier Jungen vergangen hat. Der Mann habe stets ein Vertrauensverhältnis zu Kindern aus schwierigen familiären Verhältnissen aufgebaut und später ausgenutzt. Die Missbrauchshandlungen habe der Dessauer gefilmt, die Videos ins Internet gestellt und auf einschlägigen Plattformen zum Tausch angeboten.
Ermittler in Australien und Großbritannien waren dem Täter auf die Schliche gekommen. Zu seiner Identifizierung trugen unter anderem Ermittlungen der britischen National Crime Agency bei. Mit den Hinweisen habe die Polizei den Verdächtigen in Dessau ausfindig machen können.
Der Mann war nicht vorbestraft. Er hat die Taten im Prozess weitgehend eingeräumt. Ein Gutachten bescheinigt ihm eine sogenannte Kernpädophilie. Die Schuldfähigkeit sei aber nicht beeinträchtigt.